IB.SH-Unternehmerinnenpreis 2025 Teilnahmebedingungen

  1. Am Wettbewerb können Unternehmerinnen aller Branchen teilnehmen - unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Unternehmen der Bewerberin muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
    Bei Gesellschaften sollte die Bewerberin mindestens 20% der Unternehmensanteile halten und idealerweise geschäftsführend tätig sein.
  2. Das Auswahlverfahren erfolgt mehrstufig. Die IB.SH prüft alle eingegangenen Bewerbungen und behält sich dafür vor, Bewerberinnen nach vorheriger Terminabsprache vor Ort in ihrem Unternehmen zu besuchen. Drei Bewerberinnen kommen in die engere Auswahl. Die Jury ermittelt unter diesen die Preisträgerin.
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Die Bewerberinnen versichern, dass die von ihnen bei ihrer Bewerbung für den IB.SH-Unternehmerinnenpreis gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Die Angaben bilden die wesentliche Grundlage für die Juryentscheidung. Für den Fall von Falschangaben behält sich die IB.SH die Aberkennung des Preises vor.
  4. Die von den Bewerberinnen im Rahmen ihrer Bewerbung und der Wettbewerbsteilnahme übermittelten persönlichen und unternehmensbezogenen Informationen werden von der IB.SH ausschließlich für die Zwecke der Wettbewerbsdurchführung sowie der Vermarktung und Bekanntmachung des Unternehmerinnenpreises 2025 unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung strengster Vertraulichkeit erhoben und (elektronisch) verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die IB.SH sind der unter www.ib-sh.de/datenschutz abrufbar.
  5. Die IB.SH behält sich vor, die von den Bewerberinnen erhaltenen Angaben in anonymisierter Form für statistische Zwecke und Berichte auszuwerten und zu verwenden.
  6. Die IB.SH versichert, die im Rahmen der Bewerbung erhaltenen Informationen nicht an Dritte, sondern ausschließlich an die Mitglieder der Jury des IB.SH-Unternehmerinnenpreises weiterzuleiten.
  7. Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden von der IB.SH unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes bzw. der Wettbewerbsteilnahme einer Bewerberin unaufgefordert vernichtet bzw. gespeicherte Daten gelöscht, soweit sie daran nicht durch gesetzliche Aufbewahrungsfristen gehindert ist. Ausgenommen hiervon sind der Vor- und Nachname der Bewerberin, deren Firma, das Unternehmenslogo, die Web-Adresse und das von der Bewerberin eingereichte Foto sowie eventuelle weitere Angaben der Bewerberin, wie Telefonnummer, Anschrift bzw. E-Mail-Adresse des Unternehmens. Diese Daten werden nur bei einem Widerruf der Einwilligungserklärung der Bewerberin mit Wirkung für die Zukunft gelöscht.
     


Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit einer Wettbewerbsteilnahme zu den vorstehenden Bedingungen (s. Nr. 1 bis 7) einverstanden.

Ihre Wettbewerbsteilnahme und die damit verbundene Datenspeicherung durch die IB.SH können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Nehmen Sie hierzu formlos Kontakt zu uns auf – eine E-Mail an foerderlotsen@ib-sh.de reicht aus.